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GANZTAGSBETREUUNG AN DEN SCHULEN IN TRÄGERSCHAFT DER STADT HANAU
5. Ganztagsbetreuung an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Hanau
Im Herbst 2021 beschlossen Bundestag und Bundesrat den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grund- schulkinder.
Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschul- kinder ab dem Schuljahr 2026/27. So werden ab diesem Schuljahr zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/30 hat somit jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.
Der Rechtsanspruch ist im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten, dabei können die Länder eine Schließzeit von maximal vier Wochen regeln. Eine Pflicht, das Ange- bot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht.
Der geplante Rechtsanspruch soll die Weichen für eine strukturelle Verbesserung bei der Vereinbarkeit von Fa- milie und Beruf und der Chancengerechtigkeit stellen. Weiterhin soll der Ausbau der Ganztagsbetreuung auch einen Beitrag zur „Gleichwertigkeit der Lebensverhält- nisse“ darstellen.1
Innerhalb der letzten Jahrzehnte haben sich die gesell- schaftlichen Verhältnisse, insbesondere in den westlichen Industrienationen, gravierend verändert. Tradierte Fami- lienstrukturen wurden vielfach von neuen Modellen des Zusammenlebens abgelöst. Finanzielle Notwendigkeiten oder auch der Wunsch nach Selbstverwirklichung im Beruf führen dazu, dass zunehmend beide Elternteile be- rufstätig sind. Durch die von der globalisierten Welt ge- forderte Mobilität und Flexibilität werden oft mehrere Umzüge notwendig, um den geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Verwandte und Freunde bleiben dabei meist im vorherigen Wohnort zurück. Die Betreuung und Versor- gung der Kinder im Grundschulalter stellt deshalb für viele Eltern eine große Herausforderung dar. Viele Kinder sind aus diesen Gründen zwangsläufig außerhalb der re- gulären Schulzeiten auf sich allein gestellt.
Diese geänderten gesellschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen lösen auf Seiten der Schulträger u.a. die Frage nach den für eine gelingende Umsetzung not- wendigen Raumressourcen und Raumausstattungen aus.
1 Meldung des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.09.2021
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