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2 Bildungspolitische Programme des Landes
2.1 Neufassung der Verordnung über die schulträgerübergreifenden Schulbezirke
In der Berufsschule werden in den sogenannten „Splitterberufen“, in denen die Zahl der Auszubildenden so gering ist, dass eine Beschulung an allen beruflichen Schulen nicht möglich ist, schul- bzw. schulträgerübergreifende Schulbezirke gebildet. Die schulträgerübergreifenden Schulbezirke werden vom Land Hessen festgelegt. Die entsprechende Verordnung läuft am 31.07.2017 aus. Im Vorfeld der Neufassung hat das Land Hessen die Schulträger zu Regionalkonferenzen eingeladen. Der Main- Kinzig-Kreis ist der Region Ost gemeinsam mit den Schulträgern Stadt und Landkreis Fulda, Vogelsbergkreis und Kreis Hersfeld-Rotenburg zugeordnet.
Am 21.01.2016 und 13.09.2016 haben die Regionalkonferenzen der Region Ost stattgefunden. Hier wurden zu allen Berufen und Fachrichtungen detaillierte Schülerzahlen vorgelegt, die Region wurde beauftragt, Lösungen für die Berufe mit sehr geringen Schülerzahlen zu entwickeln.
Zwischendurch fand am 28.04.2016 in Fulda ein Koordinierungstreffen zur Neuordnung der Fachklassenstandorte in der Region Ost statt. Auf dieser Sitzung wurden entsprechende Vorschläge erarbeitet und diskutiert.
Am 06.12.2016 fand die Abschlusskonferenz im HKM statt. Auf dieser Konferenz wurden die Vorschläge zur Neuordnung der schulträgerübergreifenden Schulbezirke zusammengefasst. Die Ergebnisse sind in den Prozess der Schulentwicklungsplanung eingeflossen.
2.2 Selbstständige Berufliche Schule (SBS)
Nach § 127d des Hessischen Schulgesetzes können Berufliche Schulen zu 24