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Mit der Volksabstimmung im Oktober 2018 haben die Kinder- und Jugendrechte – also auch das Recht auf Partizipation – eine erstmalige Verankerung in der Verfassung des Landes Hessen erfahren und damit eine zukunftsfähige Rahmung erhalten.
Gestärkt durch dieses verfassungsrechtliche Funda- ment wird die „Kinderfreundliche Kommune“ auch in Zukunft sicheren Halt und Bestand haben.
So hatte Hanau – wie beschrieben – gemeinsam mit engagierten jungen Menschen und einer verantwor- tungsvollen Bürgerschaft bereits viele Ziele des ersten „Aktionsplans 2014 – 2018“ in Bereichen einer „kinder- freundlichen Verwaltung“, der „Mitwirkung in der Stadt- und Stadtteilentwicklung“, der „Kenntnis von Kinderrechten“, der „Partizipation“ sowie insbesondere der „Einrichtung eines Kinder- und Jugendbüros“ im Rathaus erreicht.
Gestärkt durch die neuen rechtlichen Grundlagen werden in den kommenden Jahren Kinder und Jugend- liche die Zukunftsperspektiven der Stadt Hanau mit- gestalten. Und: Hanau vertraut ihrer Mitwirkung bei der Umsetzung des 2. Aktionsplans 2019 – 2021!
Dieser zweite Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune Hanau 2019 – 2021 baut auf Kontinuität und Nachhal- tigkeit. Unter den nachstehenden acht Zielen werden daher etliche Ziele und Maßnahmen des 1. Aktions- planes aufgegriffen und weiterentwickelt:
n Die Mitarbeiter*innen der Verwaltung werden weiterhin zum Thema „Kinderfreundliche Verwal- tung“ geschult und über Kinder- und Jugendrechte informiert
n Kinder und Jugendliche wirken an der Stadt- und Stadtteilentwicklung sowie an der Freiraum- und Verkehrsplanung mit
n KinderundJugendlichewerdenfürdenThemen- komplex Klimaschutz, Gesundheit, Nachhaltigkeit und Umwelt sensibilisiert
n HanauerSchülerinnenundSchülerkennendie Kinder- und Jugendrechte
n BeteiligungsstrukturenfürKinderimGrundschul- alter werden weiterentwickelt
n DieGründungeines„Kinderplenums“fürKinder von 8 – 14 Jahren ist in Vorbereitung
n ÖffentlichkeitsarbeitwirdunterMitwirkungvon Kindern und Jugendlichen intensiviert
n DieSteuerungsgruppewirderweitert
Diesem 2. Aktionsplan 2019 – 2021 stimmten am 03.12.2018 der Magistrat und am 17.12.2018 die Stadt- verordnetenversammlung einstimmig zu.
Artikel 4 der Verfassung des Landes Hessen lautet nunmehr:
(1) Ehe und Familie stehen als Grundlage des Gemeinschaftslebens unter dem besonderen Schutze des Gesetzes.
(2) Jedes Kind hat das Recht auf Schutz sowie auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigen- verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Per- sönlichkeit. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigender Gesichtspunkt. Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrens- vorschriften angemessen zu berücksichtigen. Die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten der Eltern bleiben unberührt.
Zukunftsperspektiven von „Hanau gemeinsam gestalten“
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