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Zugangsvoraussetzung für das berufliche Gymnasium ist der Mittlere Abschluss mit entsprechenden Noten. Das berufliche Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 11 bis 13 und gliedert sich in eine Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) und in eine Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12 bis 13). Die Abiturprüfung bildet den Abschluss der Ausbildung. Wer sie besteht, erhält die allgemeine Hochschulreife. Das Abiturzeugnis wird in allen Bundesländern anerkannt.
1.2.6 Fachoberschulen
Das besondere Merkmal der Fachoberschule ist die Verzahnung einer praktischen Ausbildung in Form eines gelenkten Praktikums oder einer Berufsausbildung mit einer theoretisch orientierten Bildung. Die Fachoberschule führt zu einem studienqualifizierenden Abschluss, nämlich der Fachhochschulreife. Die Fachoberschule baut auf einem mittleren Abschluss auf und ist nach beruflichen Fachrichtungen und Schwerpunkten differenziert. Die Schülerinnenund Schüler werden gezielt zur Studierfähigkeit geführt.
Die Ausbildung erfolgt in zwei Organisationsformen. In der zweijährigen Organisationsform A finden der erste Ausbildungsabschnitt in Teilzeit – drei Tage gelenktes Praktikum und zwei Tage Unterricht - und der zweite Ausbildungsabschnitt in Vollzeit statt. In der einjährigen Organisationsform B erfolgt der Unterricht vollschulisch.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachoberschule der Organisationsform A ist entweder ein Versetzungszeugnis in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder der mittlere Abschluss (Realschulabschluss) mit entsprechenden Notenvoraussetzungen.
Die Aufnahme in die Organisationsform B setzt – neben den Aufnahmevoraussetzungen wie bei Organisationsform A – Folgendes voraus: Abschlussprüfung in einem einschlägig anerkannten Ausbildungsberuf oder Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung oder einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst oder eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf.
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