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Nach dem Besuch von Zusatzunterricht im Fach Mathematik und dem erfolgreichen Bestehen einer Zusatzprüfung wird den Studierenden die Fachhochschulreife zuerkannt – und zwar frühestens nach den ersten sechs Monaten des einjährigen Berufspraktikums (in Vollzeitform). Zudem besteht für Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Sozialwirtschaft die Möglichkeit, zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen in Hessen zugelassen zu werden.
1.2.5 Berufliche Gymnasien
Das Berufliche Gymnasium ist wie die gymnasiale Oberstufe ein studienqualifizierender Bildungsgang. Das Ziel ist die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die – unabhängig von der gewählten Fachrichtung des Beruflichen Gymnasiums – zum Studium in allen Fakultäten an allen Hochschulen berechtigt. Neben der Allgemeinbildung werden in der gewählten Fachrichtung berufliche Bildungsinhalte vermittelt.
Die Schwerpunkte und Fachrichtungen an Beruflichen Gymnasien sind durch folgende Lerninhalte gekennzeichnet: Technik (Maschinenbau, Elektrotechnik, Biologietechnik, Mechatronik, Bautechnik, Physik-, Chemie-, Biologie- und Datenverarbeitungstechnik, Gestaltungs- und Medientechnik), Wirtschaft, Ernährung und Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft, Gesundheit und Soziales.
Die berufsbezogenen Fächer werden im Beruflichen Gymnasium durchgehend mit etwa acht bis zehn Stunden pro Woche unterrichtet.
In das Berufliche Gymnasium kann aufgenommen werden, wer in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt wurde. Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss können aufgenommen werden, wenn sie hinreichende Leistungen nachweisen können.
Im Zentrum steht die Vorbereitung auf das wissenschaftliche Arbeiten, weshalb besonderer Wert auf das selbstständige Arbeiten und Lernen gelegt wird. Das erste Jahr der Oberstufe (Einführungsphase) dient unter anderem dem Ausgleich der unterschiedlichen Voraussetzungen, die die Schülerinnen und Schüler mitbringen.
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