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Sozialpädagogik führen sodann die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“.
Nach dem Besuch von Zusatzunterricht im Fach Mathematik und dem erfolgreichen Bestehen einer Zusatzprüfung wird den Studierenden die Fachhochschulreife zuerkannt – und zwar frühestens nach den ersten sechs Monaten des einjährigen Berufspraktikums (in Vollzeitform). Zudem besteht für Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Sozialpädagogik die Möglichkeit, zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen in Hessen zugelassen zu werden.
Fachschule für Heilpädagogik
Der Besuch der Fachschule für Heilpädagogik baut auf dem Abschluss als „Staatlich anerkannte/r Erzieher/ in“ auf. Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse, Einsichten und Handlungsfähigkeiten, die erforderlich sind, um beeinträchtigte Kinder, Jugendliche und Erwachsene heilpädagogisch fördern zu können.
Die Aufnahmevoraussetzungen umfassen den Abschluss als „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“, als „Staatlich anerkannte/r Sozialpädagoge/in“ oder als „Staatlich anerkannte/r Sozialarbeiter/in“ sowie den Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufspraxis nach Abschluss der Ausbildung. Für die Teilzeitform der Ausbildung zählt auch die Tätigkeit in einer sozialpädagogischen oder sonderpädagogischen Einrichtung für die Dauer der Ausbildung zu den Aufnahmevoraussetzungen.
Die Ausbildung dauert in Vollzeitform drei Ausbildungshalbjahre, in Teilzeitform fünf Ausbildungshalbjahre. Sie umfasst Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer und Wahlfächer sowie eine fachpraktische Ausbildung.
Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Heilpädagogik führen die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/in“. Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Heilpädagogik können zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen in Hessen zugelassen werden.
Fachschule für Sozialwirtschaft
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