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Der Besuch der Fachschule für Sozialwirtschaft, Fachrichtung Heilerziehungspflege, qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen für ihre Tätigkeit als Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger. Damit werden sie befähigt, in eigenverantwortlicher Weise Menschen, deren personale und soziale Identität und deren Integration durch Beeinträchtigungen und Behinderungen erschwert sind, zu assistieren, zu begleiten, zu betreuen, zu pflegen und deren Persönlichkeitsentwicklung, Bildung, Sozialisation und Rehabilitation zu fördern.
Der Besuch der Fachschule für Sozialwirtschaft, Fachrichtung Sozialdienste, qualifiziert die Studierenden für ihre spätere Tätigkeit als Fachwirt/in für Sozialdienste. Ziel der Ausbildung in der Fachrichtung Sozialdienste ist die Vermittlung von Kompetenzen und Qualifikationen, die erforderlich sind, um beeinträchtigte Menschen und Gruppen bei der Gestaltung ihres Lebens und Lebensumfelds zu unterstützen und in Kooperation mit anderen Fachkräften präventive, unterstützende, integrative und rehabilitative Konzepte zu entwickeln und umzusetzen.
Die Aufnahmevoraussetzungen sind identisch mit denen der Fachschule für Sozialpädagogik.
Die insgesamt dreijährige Ausbildung wird in Vollzeit- sowie in Teilzeitform angeboten; in der Teilzeitform kann die Ausbildung bis auf fünf Schuljahre verteilt werden. Sie gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte: In den ersten beiden Ausbildungsabschnitten (zwei Jahre) findet die fachtheoretische Ausbildung mit mehreren Praktika statt; der zweite Ausbildungsabschnitt besteht aus einem einjährigen Berufspraktikum („Anerkennungsjahr“). Eine Zusammenfassung des zweiten und dritten Ausbildungsabschnittes ist zulässig („integrative Form“).
Am Ende des einjährigen Berufspraktikums findet dann die methodische Prüfung statt. Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Sozialwirtschaft, Fachrichtung Heilerziehungspflege, führen sodann die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in“. Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Sozialwirtschaft, Fachrichtung Sozialdienste, tragen die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Fachwirt/in für Sozialdienste“.
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