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  2. Schulangebot und Spezifika - Stadt Hanau
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 QUELLE: kultusministerium.hessen.de
Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 1)
Schulen mit einem dem Profil 1 entsprechenden Ganztagsangebot bieten an mindestens 3 Wochenta- gen von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr Hausaufgabenbetreuung, Fördermaßnahmen sowie erweiterte Ange- bote im Wahl- und Freizeitbereich an. Die Teilnahme an diesen Angeboten ist freiwillig. Nach erfolgter Anmeldung durch die Eltern besteht allerdings die Pflicht zur Teilnahme. Das Angebot kann auf bestimmte Jahrgänge begrenzt sein. Das konkrete pädagogische Konzept entwickelt die Schule selbst. Es ist im Schulprogramm zu verankern, das von der Schulaufsichtsbehörde genehmigt wird.
Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 2)
Schulen mit einem dem Profil 2 entsprechenden Ganztagsangebot bieten an allen 5 Schultagen pro Woche freiwillige Zusatzangebote von 7:30 Uhr bis 16:00 oder 17:00 Uhr. Unter anderem werden För- derkurse, Wahlangebote sowie den Unterricht ergänzende und erweiternde Arbeitsgemeinschaften und Projekte, die Betreuung von Hausaufgaben und Stillarbeit sowie die Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen gewährleistet. Stundenzeiten und der Wechsel von Bildungs- und Freizeitangeboten können schulintern geregelt werden (s. o.). Für angemeldete Schüler besteht eine Teilnahmepflicht. Die Verknüpfung von Unterricht und Ganztagsangeboten ist im Schulprogramm ebenso dargestellt wie die enge Kooperation der Ganztagsschule mit dem Schulträger, Einrichtungen der Jugendhilfe, Musik- schulen, Vereinen und sonstigen außerschulischen Partnern.
Ganztagsschulen (Profil 3)
Schulen mit einem dem Profil 3 entsprechenden Ganztagsangebot werden als Ganztagsschulen bezeichnet. Diese bieten an 5 Tagen pro Woche in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:00 oder 17:00 Uhr Be- treuung, Unterricht sowie verpflichtende Ganztagsangebote für alle ihre Schüler oder einen definierten Teil ihrer Schülerschaft an. Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für die Schüler ganz oder teilweise verpflichtend. Sobald Eltern ihre Kinder zu freiwilligen Angeboten angemeldet haben, besteht auch für diese Kurse und Projekte Anwesenheitspflicht. Zu den Angeboten zählen För- derkurse, Wahlangebote, den Unterricht ergänzende und erweiternde Arbeitsgemeinschaften, die Be- treuung von Hausaufgaben und Stillarbeit sowie die Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen.
'Pakt für den Nachmittag' (PfdN)
Der 'Pakt für den Nachmittag' (PfdN) beruht auf einer Kooperationsvereinbarung über die Einführung von ganztägigen Angeboten für die jüngsten Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2015/
2016 zunächst mit sechs Pilot-Schulträgern geschlossen wurde. Im 'Pakt für den Nachmittag' über- nehmen Land und Schulträger erstmals gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und pass- genaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den „Pakt für den Nachmittag“ aufgenommen werden. Im Schuljahr 2018/ 2019 beteiligen sich bereits drei Viertel der Schulträger in Hessen mit insgesamt 208 Schulen an der Umsetzung des PfdN. Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Fami- lie für die Eltern beizutragen.
Teilnehmende Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen verfügen an 5 Tagen in der Woche von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr und erstmals auch in den Schulferien über ein verlässliches und freiwil- liges Bildungs- und Betreuungsangebot. Je nach Bedarf und orientiert an den vor Ort vorhandenen Strukturen und dem gemeinsam entwickelten Konzept wird im 'Pakt für den Nachmittag' ein für die jeweilige Kommune passendes Angebot etabliert, das Ganztag und Betreuung stärker verzahnt. Eltern können zwischen mindestens zwei zeitlichen Modulen wählen, einem kürzeren bis 14:30 oder 15:00 Uhr und einem längeren bis 17:00 Uhr, auf Wunsch auch mit Ferienbetreuung.
Grundsätzlich ist der 'Pakt' ein freiwilliges Angebot, nach Anmeldung des Kindes dann verbindlich. Für Bildungs- und Betreuungsangebote von Schulen im „Pakt für den Nachmittag“ gilt - ebenso wie für die Schulen im Profil 1, 2 und 3 des Ganztagsprogramms - der in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen verankerte Qualitätsrahmen für die Profile ganztägig arbeitender Schulen. Schulen im Pakt für den Nachmittag arbeiten nach den Qualitätskriterien des Profils 2.
Die Umsetzung des 'Pakts' begann im Schuljahr 2015/2016 an 57 hessischen Schulen in der Stadt Kassel, der Stadt Frankfurt, dem Kreis Bergstraße, dem Landkreis Gießen, dem Landkreis Darmstadt- Dieburg sowie der Stadt Darmstadt. Die Kooperationsvereinbarung wurde jeweils um regionale Anla- gen ergänzt, um die Situation vor Ort zu berücksichtigen.
Im Schuljahr 2018/2019 beteiligen sich neben den 6 Pilotschulträgern die folgenden Schulträger am Pakt für den Nachmittag: Landkreis Fulda, Stadt Gießen, Kreis Groß-Gerau, Stadt Hanau, Kreis Hers- feld-Rotenburg, Hochtaunus-Kreis, Landkreis Kassel, Lahn-Dill-Kreis, Landkreis Limburg-Weilburg, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Stadt Offenbach, Landkreis Offenbach, Stadt Rüsselsheim, Vogelsbergkreis, Kreis Waldeck-Frankenberg, Wetteraukreis, Werra-Meißner-Kreis, Stadt Wiesbaden. Durch den 'Pakt für den Nachmittag' wird der Ausbau des Ganztagsprogramms des Landes weiter beschleunigt und intensiviert.
  Schulangebot vor Ort
vergleichende Betrachtun- gen
  Schulentwicklungsplanung Stadt Hanau
 biregio, Bonn
 














































































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