Page 105 - 2025_Schulentwicklungsplan_Hanau
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  Zukünftige Entwicklung in der Förderpädagogik
Viele Bereiche des deutschen Schulsystems haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten bedeutende Entwicklungen durchlaufen. Erinnert sei an dieser Stelle beispielweise an die Reformen in der Sekundarstufe I, in der die Einführung von Schulen mit mehreren Bildungsgängen in vielen Bundesländern umgesetzt wurde.
Darüber hinaus besteht mittlerweile die Möglichkeit in fast allen Bundesländern die allgemeine Hochschulreife nicht nur am Gymnasium, sondern auch an Gesamtschu- len oder ähnlichen Systemen oder an berufsbildenden Schulen zu erwerben. Doch kaum ein Bereich der Pädagogik stand im letzten Jahrzehnt in allen Bundesländern so im Fokus der Öffentlichkeit wie die Förderpädagogik. Maßgeblich dazu beigetragen hat die Verabschiedung einer UN-Konvention.
Die UN-Konvention
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat 2006 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) verabschiedet. 2009 wurde diese Konvention durch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Die Vertragsstaa- ten erkennen u.a. darin das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung an. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives beziehungsweise inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,
> die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbst- wertgefühl des Menschen, voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken,
> Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Krea- tivität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten zur freien Entfaltung brin- gen zu lassen und
> Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.
Bei der Verwirklichung dieser Rechte stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Men- schen mit Behinderungen nicht gegen ihren Willen beziehungsweise den ihrer Sorge- berechtigten vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen und Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom Grundschulunterricht oder von dem Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden.
Menschen mit Behinderungen sind gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben. Sie haben Zugang zu einem integrativen beziehungsweise inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grund- und weiterführenden Schulen.
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