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8 Berufliche Schulen Gelnhausen
Fachoberschule
8.1 Einrichtung der Fachoberschule Ernährung in der Form A und der Form B.
Die Schule strebt an, sich zu einem Kompetenzzentrum Ernährung weiterzuentwickeln. Dieses bedeutet, dass es eine Durchlässigkeit zwischen den Schulformen bezüglich Ernährung geben sollte. (z.B.: Ein/e BG-Schüler/in aus dem Fachbereich Ernährung kann die Jahrgangstufe 11 in der Fachoberschule Ernährung die Klasse wiederholen.)
Der Main-Kinzig-Kreis liegt in einem touristischen Wachstumsgebiet und das Nahrungsgewerbe stellt einen wichtigen Wirtschaftszweig dar. Die entsprechenden Lehrkräfte können im BG, der Fachoberschule und der Nahrungsabteilung eingesetzt werden.
Die Fachoberschule Fachrichtung Wirtschaft (Form A und B) besteht an der Schule sehr erfolgreich seit vielen Jahren. Der Schwerpunkt Ernährung und Hauswirtschaft bräuchte daher kein eigenes Genehmigungsverfahren. Er ist ein T eil der oben genannten Fachrichtung.
Die nächste Schule mit dem Schwerpunkt Ernährung mit der Organisationsform A liegt in Frankfurt.
Daher haben auch der Main-Kinzig-Kreis und die Agentur für Arbeit die Einrichtung einesSchwerpunktes Ernährung an den BS Gelnhausen schon vor geraumer Zeit befürwortet.
Fachliche Bewertung der Steuerungsgruppe:
Eine Einrichtung der Fachoberschule mit dem Schwerpunkt Ernährung in der Form A und B ist abzulehnen, weil mit der Einrichtung dieses Schwerpunktes zu sehr in die überregionale Entwicklung eingegriffen würde.
Zum einen ginge die Einrichtung eines neuen Schwerpunktes im Bereich der Fachoberschule zu Lasten bereits bestehender Schwerpunkte anderer Fachoberschulen im Main-Kinzig-Kreis. Zum anderen besteht mit dem Schwerpunkt Ernährung am beruflichen Gymnasium in Gelnhausen bereits die Ausrichtung auf den gewünschten Schwerpunkt.
Die Einrichtung eines weiteren Schwerpunktes im Bereich der Fachoberschulen mit den Zugangsvoraussetzungen mindestens befriedigender Leistungen in den Hauptfächern Deutsch, Englisch und Mathematik ginge zudem zu Lasten der Besetzung freier Ausbildungsplätze im Bereich Ernährung/ Hauswirtschaft und damit zum Nachteil der Fachkräfteausbildung.
Das Hessische Kultusministerium hat bereits dem Antrag im letzten SEP von 2012 nicht zugestimmt, weil nach § 43 Abs. 2 Satz 2 HSchG der Bedarf einer Erweiterung der Fachoberschule um einen neuen Schwerpunkt Ernährung und Hauswirtschaft in der Fachrichtung Wirtschaft nicht feststellbar sei.
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