Page 176 - 2022_HU_MKK_Schulentwicklungsplan_Weiterführende_Schulen_Flipbook
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  8. Zukünftige Entwicklung in der Förderpädagogik
Allgemeine Vorbemerkungen
Kaum ein pädagogischer Bereich wird in den nächsten Jahren auf den ersten Blick vor solch einer Herausforderung wie die Förderpädagogik stehen. Auf den zweiten Blick jedoch wird sich die Herausforderung an die Regelschulen richten. Es deutet sich auf breiter Ebene ein Paradigmenwechsel an: Darin wird die Förderpädagogik zumindest von ihrem öffentlichen Verständnis her als eine den Schülern einen 'besonderen Raum' offerierenden Einrichtung, einer Institution, die im Regelschulsystem nicht förderfähige Schüler zusam- menfasst, zu einer die gesamten Schulen eng begleitenden Schule.
Der hohe Anteil von Frühchen (mit 8,6% aller Geburten in Deutschland 2016 eine der höchsten Raten in Europa; 10% aller Frühchen kamen vor der 32. Schwangerschaftswoche zur Welt) bedingt Förderung. Gesellschaftliche Entwicklungen provozieren Schädigungen. Möglicherweise tragen Fragen der besseren Testierung bzw. der geänderten subjektiven Einschätzungen des Förderbedarfs durch die Testierenden auch zu erhöhten schulischen Fördernotwendigkeiten bei.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat im Dezember 2006 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verab- schiedet. Im Frühjahr 2009 wurde die UN-Konvention durch die Bundesre- publik Deutschland endgültig ratifiziert.
Paralleles Recht auf Inklusion und Exklusion
Die Vertragsstaaten erkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung an. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundla- ge der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaa- ten ein integratives beziehungsweise inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,
-> die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschli- chen Vielfalt zu stärken,
-> Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Ent- faltung bringen zu lassen und
-> Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Ge- sellschaft zu befähigen.
Bei der Verwirklichung des Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht gegen ihren Willen oder den ihrer Sorge- berechtigten vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen und Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Beeinträchtigung vom Grundschul- unterricht oder von dem weiterführender Schulen ausgeschlossen werden. Menschen mit Behinderungen sind gleichberechtigt mit allen anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben. Sie haben Zugang zu einem integrativen be- ziehungsweise inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grund- und weiterführenden Schulen.
Vor dem Hintergrund der UN-Konvention erhalten Kinder mit Behinderungen und deren Eltern ein Wahlrecht, ob die sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht einer Regel- oder an einer Förderschule erfolgen
 Entwicklung der Förder- pädagogik
Förder- schulen
   Schulentwicklungsplanung Stadt Hanau
 biregio, Bonn
 
















































































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