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 100 JAHRE HANAU HAFEN · 1924 – 2024
 Alternativer Standort abgelehnt
 Auf den Antrag des Magistrats Hanau vom 3. August 1923 wird aufgrund des § 2, Abs. 2 der Städteordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 und des 2, Abs. 4 der Land-gemeindeordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom
4. August 1897 nach Einwilligung der Stadtgemeinde Hanau und der Land- gemeinde Großauheim, sowie nach erklärtem Einver-ständnis des Kreistages des Landkreises Hanau angeordnet,
daß die Grundstücke
a) KartenblattAganz,
b) KartenblattBganz,
c)von Kartenblatt D Parzelle 1,
ein Teilstück von cr. 6,61 ha,
d) vonKartenblattDParzelle2,
ein Teilstück von cr. 0,39 ha
aus dem Gemeindebezirk Großauheim ausscheiden und dem Stadtbezirk Hanau einverleibt werden.“
Bescheid des Vorsitzenden des Bezirksausschusses in Kassel vom 28. September 1923
 Zur Jahresmitte 1921 wurde von Großauheimer Seite ein neuer Standort für den Hafen ins Spiel gebracht (blau). Er lag südlich von der vorgesehenen und letztlich auch realisierten Hafenzunge (rot).
Abb.: Medienzentrum/Bildstelle Hanau
Im Februar 1922 wurde der Antrag der Stadt Hanau auf Eingemeindung des vorgesehenen Hafenareals auf Großauheimer Gemarkung nach Hanau durch den Regierungspräsidenten in Kassel positiv beschieden.
Etwa ein Jahr zuvor hatten die Gemeinde Großauheim und einige Landwirte überraschend den Vorschlag unterbreitet, den Hafen weiter nach Süden zu verlegen, weil sich dort minderwertiges Land befände.
Das Anliegen wurde von einem Gutachter geprüft, der jedoch anmerkte, dass sowohl die Herstellung einer zweckmäßigen Bahnverbindung von dort ungewiss sei,
als auch, dass ein neuer Standort entsprechende Planungszeit und langwierige Verhandlungen mit den zuständigen Behörden benötige. Aus diesen Gründen und wegen der hohen Arbeitslosigkeit wurde der alternative Standort abgelehnt.
Den Großauheimer Landwirten bot man die Möglich- keit, noch unbebautes Gelände weiterhin zu nutzen und fruchtbaren Mutterboden zu den ihnen vom Staat als Ausgleich überlassenen Flächen in der Großkrotzen- burger Gemarkung zu bringen.
  














































































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