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 100 JAHRE HANAU HAFEN · 1924 – 2024
 Arbeitslose bauten den Hafen
 „Die Notstandsarbeiten werden mit Rücksicht auf die herrschende Arbeitsnot im bisherigen Umfange fortgesetzt.“
Auszug aus einer Hanauer Magistratsvorlage vom Februar 1921
Arbeiter bei der Betonierung des Kranholms 1921. Entsprechend der Arbeits- ordnung des Arbeitsamts wurden die Erwerbslosen einem Bauunternehmen zugeteilt, ihre wöchentliche Arbeitszeit betrug 48 Stunden.
Abb.: Medienzentrum/Bildstelle Hanau
Der Hanauer Stadtbaurat Paul Ehrich war eine der treibenden Kräfte, die für den Ausbau zu einem Sicherheits-, Handels- und
Industriehafen eintraten.
Abb.: Privatarchiv Nickol
In den Jahren nach dem Ende des Ersten Weltkriegs herrschte hohe Arbeitslosigkeit in Hanau. Man stand vor der Alternative, den Hafen zu bauen oder eine größere Anzahl verheirateter Notstandsarbeiter zu ent- lassen. Dies beförderte Mitte 1920 die Entscheidung der städtischen Gremien, wenigstens einen Sicher- heitshafen anzulegen. Im Juni des folgenden Jahres begannen die Arbeiten. Da man möglichst viele Erwerbslose beschäftigen wollte, verzichtete man zunächst weitgehend auf den Einsatz von Maschinen. Dadurch fanden täglich bis zu 600 Männer ihr Auskommen.
Aufgrund des großen Interesses heimischer Unter- nehmen sowie der Initiative von Oberbürgermeister Dr. Kurt Blaum (1884 – 1970) und Stadtbaurat Paul Ehrich (1870 – 1942) wurden die Planungen hin zu einem Sicherheits-, Handels- und Industriehafen ausgeweitet. Die kurz nach Baubeginn einsetzende Hyperinflation stoppte zwar nicht die Arbeiten, aber die Kalkulationen mussten ständig angepasst werden.
Doch das Hafenprojekt wäre sicherlich gestoppt oder sogar nie realisiert worden, wenn man sich auf die plötzlich aus Großauheim vorgebrachten neuen Vorschläge eingelassen hätte.
  Stundenlöhne beim Mainhafenbau in Mark – Beleg für die Hyperinflation
 Bauhandwerker Maschinist Tiefbauarbeiter
2. 3. 1922 15,20
14,70
2. 11. 1922 160
162
153
1. 2. 1923 1150 1156 1093
3. 12. 1923 665.000.000.000 681.000.000.000 632.000.000.000
   Mit der Währungsreform pendelte sich der Stundenlohn zum 1. März 1924 wieder auf 0,52 (Tiefbauarbeiter) bis 0,63 Reichsmark (Schachtmeister) ein.
  












































































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