Page 38 - 2025_Schulentwicklungsplan_Hanau
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 KONZEPT ZUR MULTIFUNKTIONALEN NUTZUNG VON RÄUMEN
Gezielte Förderangebote durch Lehrkräfte für Kinder mit spezifischen Lernschwierigkeiten könnten in den Diffe- renzierungsräumen in die Lern- und Arbeitszeit integriert werden. Der Schulnachmittag sollte Angebote bieten, die viele Interessensgebiete der Schüler abdecken und gleich- zeitig die Möglichkeit geben, sich neuen Dingen zu öffnen. Zur Vertiefung von Interessensschwerpunkten könnten Schülerinnen und Schüler an verschiedenen AG-Ange- boten teilnehmen. Aufgabe dieses Angebotes könnte es
Räumliche Voraussetzungen
sein, vorwiegend in Themenbereichen zu arbeiten, die über den unterrichtlichen Rahmen hinausgehen. Dazu würden u.a. die Einführung in spezielle Sportarten, künst- lerische und musikalische Angebote, aber auch Angebote zur Gesundheitsförderung beispielsweise in den Bereichen Ernährung, Entspannung und Konzentration gehören. Auch im technischen und forschenden Bereich könnten Angebote den Horizont erweitern und spezielle Interes- sensgebiete ansprechen.
Folgende Räumlichkeiten stehen in der Regel einer vierzügigen Grundschule für Unterricht und Betreuung zur Verfügung:
Anzahl Raumressourcen einer vierzügigen Grundschule mit Ganztagsbetreuung
16 Klassenräume
3 Fach- bzw. Kreativräume
6 Differenzierungsräume
3 Räume für Sonderklassen (Vorklasse u.a.)
5 Räume für die Betreuung im Ganztag
1 Schulbibliothek
1 Sporthalle bis 17.00 Uhr ausschließlich für die schulische Nutzung reserviert
        Diese Raumressourcen orientieren sich an dem Erlass vom 01.11.2011 des Hessischen Kultusministeriums,3 dem Schulentwicklungsplan für die Grundschulen „Schulper- spektive Hanau 2022“ der Stadt Hanau und vor dem Hin- tergrund der Entwicklungen rund um den „Pakt für den Ganztag“ in Hessen.4 Zur erfolgreichen Umsetzung des „Rechtsanspruches“ sind neben den hier dargelegten Betreuungsräumen auch die Klassenräume zukünftig multifunktional zu nutzen.
Die Klassen- und Betreuungsräume müssen an den je- weiligen Schulen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden.
Die Klassenräume werden durch den Schulträger in dem nachfolgend skizzierten Standard ausgestattet.
3 Erlassvom01.11.2011:„...einSpeiseraummitzugehörigerVorbereitungsküchegemäßdemVersorgungskonzeptderSchule;eineCafeteria(Begegnungs- bereich), ggf. in Kombination mit dem Speiseraum; ein Freizeitbereich (Tischspiele, Bewegungsspiele und Sportmöglichkeiten); eine Schulbibliothek oder eine Stadtteilbibliothek mit ausreichendem medialen Angebot; Räume für Hausaufgabenhilfe, Arbeitsgruppen sowie für Stillarbeits- und Ruhe- phasen; Planungen für die Mehrfachnutzung von Klassenräumen“
4 Eine Schulkindbetreuung an fünf Tagen in der Woche in der Zeit von 7.30 bis 17.00 Uhr inklusive einer Ferienbetreuung
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