Page 39 - 2025_Schulentwicklungsplan_Hanau
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KONZEPT ZUR MULTIFUNKTIONALEN NUTZUNG VON RÄUMEN
Multifunktionalität
Laut Wikipedia steht „Multifunktion“ für mehrere Auf- gaben, die ein Objekt gleichzeitig erfüllen sollte.
Für die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganz- tagsbetreuung an den Hanauer Grundschulen heißt das:
Die Vormittags- und die Nachmittagsräume werden nicht mehr getrennt voneinander betrachtet, sondern additiv gedacht. Bisher geht man vormittags in die Schule, für die Nachmittagsbetreuung muss man andere Orte, oft andere Stellen des Stadtteils, aufsuchen. Zukünftig wer- den in einer Ganztagsschule die Vormittags- und Nach- mittagsräume multifunktional und damit ganzheitlich gedacht. Klassenräume und die zugehörigen Differen- zierungsräume werden somit flexibel gestaltet. Die Räume müssen für ein Lernen am Vormittag und für die Betreuung am Nachmittag ausgelegt sein.
Durch flexible Elemente können Architektur und Design sowohl kooperatives als auch individuelles Lernen und Betreuen ermöglichen und damit problemlösendes und kreatives Denken fördern.
In jedem Fall ist ein multifunktionales Konzept zur Nutzung des Schulgebäudes immer individuell an die Gegebenheiten vor Ort anzupassen.
Der neue flexible Klassenraum
Wie oben beschrieben, muss der Klassenraum der Zu- kunft flexibel ausgestattet werden, um seinen verschie- denen Einsatzmöglichkeiten gerecht zu werden.
Neben höhenverstellbaren Einzeltischen werden dabei bequeme und belastbare Stühle für die Schülerinnen und Schüler zum Einsatz kommen. Mit dieser Ausstat- tung wird die Grundlage für eine schnelle Umgestaltung und damit eine flexible Nutzung des Klassenraumes gelegt.
Weiterhin ist vorgesehen, dass jeder multifunktional ge- nutzte Klassenraum standardmäßig ein abschließbares Pult für die Lehrkräfte und zwei abschließbare Schränke (je einen für Schule und Betreuung) beinhaltet.
Ebenso ist ein Fächerschrank vorgesehen, in dem die Schülerinnen und Schüler ihre Lernmaterialien deponie- ren können.
Der neue Klassenraum wird somit zu einer „Werkstatt“, in dem sich verschiedenste Unterrichts- und Betreu- ungsformen integrieren lassen.
Der Betreuungsraum
Die Betreuungsräume spielen bei der Umsetzung des Rechtsanspruches eine zentrale Rolle. Sie dienen als erste Anlaufstelle für die Schülerinnen und Schüler. Der wei- tere Verlauf des Nachmittags wird hier geplant und ge- staltet. Zusätzlich zu den multifunktional und flexibel ausgestatteten Klassenräumen können die Betreuungs- räume mit speziellen Ausstattungsgegenständen für die Ganztagsbetreuung bestückt werden.
Selbstverständlich dürfen für die Betreuung und die pädagogische Arbeit am Nachmittag alle vom Schul- träger aus kommunalen Mitteln angeschaffte Ausstat- tungsgegenstände der Schule und der jeweiligen Sport- stätte mitgenutzt werden. Dazu gehören beispielsweise Spiele, Lernmaterialien, Computer, Musikinstrumente, Musikanlagen und Sportgeräte. Sachgegenstände, die aus Landesmittel angeschafft wurden, wie zum Beispiel benötigte Spiel- und Bastelmaterialien, werden vorwie- gend für die Umsetzung ganztägiger Angebote genutzt. Auch hier werden zukünftig gemeinsam mit den Grund- schulen Standards zu definieren sein.
Ausstattungen – auch privater Natur – über die vorher beschriebenen Standards hinaus, müssen von der Schul- leitung und vom Schulträger genehmigt werden. Die jeweils gängigen Brandschutzbestimmungen sind zu be- achten.
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